• Fr1da-Studie – Früherkennung von Typ 1 Diabetes

    Liebe Eltern,

    unsere Praxis nimmt an der Fr1da-Studie teil. Über Blutmarker ist eine Früherkennung des Typ-1 Diabetes schon vor dem Entwickeln der typischen und durchaus gefährlichen Symptome des Typ-1 Diabetes möglich. Dazu sind nur wenige Milliliter Blut notwendig. Diese können durch einen kleinen Fingerpieks abgenommen werden oder im Rahmen einer venösen Blutentnahme (z.B. wenn aus anderen Gründen sowieso Blut abgenommen werden muss). Weitere Informationen zur Studie finden Sie auf der Homepage der Studie. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie ihr Kind testen lassen wollen.

    Ihr Praxisteam

  • Grippeschutzimpfung und RSV-Prophylaxe

    Liebe Eltern,

    ab Oktober bieten wir die Grippeschutzimpfung an. Die Influenza-Impfung wird für folgende Patientengruppen empfohlen:

    • chronisch kranke Kinder- und Erwachsene
    • chronisch-kranke oder gefährdete Person im Haushalt oder mit regelmäßigem, engen Kontakt
    • Schwangere ab dem 2. Trimenon
    • Angehörige in Gesundheitsberufen

    Grundsätzlich können sich alle gegen Influenza impfen lassen. Wir impfen gern die gesamte Familie. Für Kinder ab 2 Jahre steht ein nasaler Grippeimpfstoff bereit. Dieser wird bis einschließlich 6 Jahre von vielen Kassen übernommen. Bitte melden Sie sich in der Praxis für einen Termin.

    Für alle ab April 2025 geborenen Kinder empfehlen wir außerdem die RSV-Prophylaxe. Durch das Spritzen von Antikörpern konnten so die Fallzahlen in der letzten Saison in Sachsen sogar mehr als halbiert werden.Sollten Sie noch keinen Termin zur RSV-Immunisierung bekommen haben, dann sprechen Sie uns gern an.

    Ihr Praxisteam

  • Die elektronische Patientenakte

    Liebe Eltern,

    ab dem 1.10.2025 nutzen wir verpflichtend die elektronische Patientenakte (ePA). Ab sofort werden Befunde, Arztbriefe etc. von uns in die ePA geladen. Sie können auf die ePA z.B. über die App ihrer Krankenkasse zugreifen. Hier können auch Lese- und Schreibrechte angepasst werden. Sollte nichts anderes hinterlegt sein, können wir durch einlesen der Chipkarte 90 Tage ab Einlesedatum auf die ePA zugreifen. Sollten Sie die ePA nicht nutzen wollen, müssen sie bei der Krankenkasse aktiv widersprechen. Weitere Informationen finden Sie bei ihrer Krankenkasse und beim Bundesgesundheitsministerium.

    Es ist außerdem möglich einen Notfalldatensatz (z.B. Vorerkrankungen, Allergien, Medikamente, Notfallkontakt) und persönliche Erklärungen (Organspende, Patientenverfügung etc.) auf die Chipkarte zu laden. Dazu muss die Chipkarte bei uns im Kartenterminal stecken. Der Datensatz kann dann vom Rettungsdienst ausgelesen werden. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie einen Notfalldatensatz anlegen möchten.

    Ihr Praxisteam

  • Neue Internetpräsenz

    Wir arbeiten derzeit an unserer neuen Internetpräsenz. Nach und nach werden wir die Seite mit Inhalten füllen um Sie bestmöglich über uns und unserer Leistungen zu informieren. In der Praxis sind wir zu den regulären Öffnungszeiten für Sie und ihre Kinder da.